Aktualisiert am 6.10.2026 · 4 Min. Lesezeit
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30 Tage visumfrei: Was sich seit dem 15. September geändert hat
Die Tourism Authority of Thailand (TAT) informierte am 1. September 2026 über neue Regeln, die am 31. August 2026 in der Royal Gazette veröffentlicht wurden. Seit dem 15. September 2026 gilt für Inhaber gewöhnlicher Reisepässe aus 60 Ländern und Gebieten – darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz – eine touristische Visumbefreiung für bis zu 30 Tage. Die bisherige 60-Tage-Regel entfällt.
Die Königlich Thailändische Botschaft bzw. das Generalkonsulat in Frankfurt führt die Regel ebenfalls mit Gültigkeit ab 15. September 2026.
Bei Einreise über Landgrenzen ist die 30-Tage-Befreiung laut TAT in der Regel höchstens zweimal pro Kalenderjahr möglich. Wer länger bleiben möchte, braucht ein passendes Visum.
Ab 16. Oktober: Aufgabegepäck kann ohne Besitzer geöffnet werden
Laut Flughafenbetreiber Airports of Thailand gelten ab dem 16. Oktober 2026 neue Leitlinien der Luftfahrtbehörde CAAT. Besteht ein begründeter Verdacht auf verbotene Gegenstände, darf das Sicherheitspersonal Aufgabegepäck öffnen – auch ohne Anwesenheit des Reisenden.
Der gesamte Vorgang wird per Video aufgezeichnet, verbotene Gegenstände werden eingezogen und nicht zurückgegeben. In jedem geöffneten Gepäckstück wird ein Hinweis auf die Kontrolle hinterlegt. Der Flughafen empfiehlt TSA-zertifizierte Schlösser und rät, Wertsachen nicht ins Aufgabegepäck zu legen.
Nicht neu ist das Verbot von Powerbanks und Ersatz-Lithiumakkus im Aufgabegepäck: Sie gehören weiterhin ausschließlich ins Handgepäck, mit Kapazitätsgrenzen.
Was Urlauber jetzt tun sollten
Reisedauer prüfen: Bei mehr als 30 Tagen vorab ein Visum beantragen.
Gepäck mit TSA-Schloss sichern, Wertsachen und Akkus ins Handgepäck.
Vor Abreise die Hinweise der Botschaft und des Auswärtigen Amts lesen.
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Häufige Fragen
- Wie lange dürfen Deutsche ohne Visum in Thailand bleiben?
- Seit dem 15. September 2026 bis zu 30 Tage für touristische Aufenthalte (zuvor 60 Tage).
- Darf mein Koffer in Thailand ohne mich geöffnet werden?
- Ja, ab dem 16. Oktober 2026 bei begründetem Verdacht auf verbotene Gegenstände. Die Kontrolle wird gefilmt, im Koffer liegt danach ein Hinweis. Empfohlen werden TSA-Schlösser.
- Ist das Powerbank-Verbot im Aufgabegepäck neu?
- Nein. Powerbanks und Ersatzakkus waren schon vorher im Aufgabegepäck verboten und gehören ins Handgepäck.




